Ab Februar 2026 findet eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren wurden und deshalb im September 2027 grundsätzlich zur Einschulung vorgesehen sind.
Die gesetzliche Grundlage in Art. 37 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 2 Abs. 1 Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (Grundschulordnung – GrSO) hierfür trat am 17.12.2024 in Kraft.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier
Alle Kinder (auch Korridorkinder) mit festgestelltem Sprachförderbedarf erhalten im letzten Jahr vor Beginn der Schulpflicht Sprachförderung durch Kindergarten und Grundschule. Dazu müssen sie eine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs besuchen. Die Sprachförderung erfolgt dort ein Jahr lang über die alltagsintegrierte Sprachförderung (Fachkräfte der Kita), den sprachlichen Austausch mit anderen Kindern (Sprachbad) und den Vorkurs Deutsch (Sprachförderung in der Kleingruppe durch Kita-Fachkräfte und schulisches Personal).
Das gilt auch für Korridorkinder, unabhängig davon, ob die Erziehungsberechtigten den Korridor nutzen oder nicht.
Vorkurs Deutsch
Der Vorkurs Deutsch ist eine Deutschfördermaßnahme in Kindergärten und Grundschulen für alle Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf im Deutschen als Zweitsprache. Er beinhaltet insgesamt 240 Förderstunden. Der Vorkurs beginnt im vorletzten Kindergartenjahr, in dem er bis zu dessen Ende vom Kindergarten alleine durchgeführt wird; im letzten Kindergartenjahr wird er gemeinsam mit der Grundschule realisiert (vgl. Art 37a BayEUG).
Weitere Informationen finden Sie hier