Zum Inhalt springen

Vor­kurs Deutsch

Ab Febru­ar 2026 fin­det eine ver­pflich­ten­de Sprach­stands­er­he­bung für alle Kin­der statt, die im Zeit­raum 01.10.2020 bis 30.09.2021 gebo­ren wur­den und des­halb im Sep­tem­ber 2027 grund­sätz­lich zur Ein­schu­lung vor­ge­se­hen sind.

Die gesetz­li­che Grund­la­ge in Art. 37 Abs. 3 Baye­ri­sches Gesetz über das Erzie­hungs- und Unter­richts­we­sen (Bay­EUG) und § 2 Abs. 1 Schul­ord­nung für die Grund­schu­len in Bay­ern (Grund­schul­ord­nung – GrSO) hier­für trat am 17.12.2024 in Kraft.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu die­sem The­ma fin­den Sie hier

Alle Kin­der (auch Kor­ri­dor­kin­der) mit fest­ge­stell­tem Sprach­för­der­be­darf erhal­ten im letz­ten Jahr vor Beginn der Schul­pflicht Sprach­för­de­rung durch Kin­der­gar­ten und Grund­schu­le. Dazu müs­sen sie eine staat­lich geför­der­te Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung mit inte­grier­tem Vor­kurs besu­chen. Die Sprach­för­de­rung erfolgt dort ein Jahr lang über die all­tags­in­te­grier­te Sprach­för­de­rung (Fach­kräf­te der Kita), den sprach­li­chen Aus­tausch mit ande­ren Kin­dern (Sprach­bad) und den Vor­kurs Deutsch (Sprach­för­de­rung in der Klein­grup­pe durch Kita-Fach­kräf­te und schu­li­sches Per­so­nal).

Das gilt auch für Kor­ri­dor­kin­der, unab­hän­gig davon, ob die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten den Kor­ri­dor nut­zen oder nicht.

Vor­kurs Deutsch

Der Vor­kurs Deutsch ist eine Deutsch­för­der­maß­nah­me in Kin­der­gär­ten und Grund­schu­len für alle Kin­der mit beson­de­rem Unter­stüt­zungs­be­darf im Deut­schen als Zweit­spra­che. Er beinhal­tet ins­ge­samt 240 För­der­stun­den. Der Vor­kurs beginnt im vor­letz­ten Kin­der­gar­ten­jahr, in dem er bis zu des­sen Ende vom Kin­der­gar­ten allei­ne durch­ge­führt wird; im letz­ten Kin­der­gar­ten­jahr wird er gemein­sam mit der Grund­schu­le rea­li­siert (vgl. Art 37a Bay­EUG).

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier