Ein Kind kann laut Schulordnung nur wegen wichtiger persönlicher Gründe vom Unterricht befreit werden.
Befreiungsanträge sind bei der Schulleitung eine Woche vorher schriftlich mit Unterschrift der Eltern / Erziehungsberechtigten und einer Begründung einzureichen.
Eine Befreiung vom Unterricht unmittelbar vor oder nach den Ferien ist gemäß den Bestimmungen des Kultusministeriums grundsätzlich nicht zulässig.
Ferienordnung für das Schuljahr 2025/26
Unterrichtsfreie Tage im Schuljahr 2025/26:
- Sommerferien 2025: 1. August 2025 mit 15. September 2025
- unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen 2025: 3. November 2025 mit 7. November 2025
- Weihnachtsferien 2025/2026: 22. Dezember 2025 mit 5. Januar 2026
- Frühjahrsferien 2026: 16. Februar 2026 mit 20. Februar 2026
- Osterferien 2026: 30. März 2026 mit 10. April 2026
- Pfingstferien 2026: 26. Mai 2026 mit 5. Juni 2026
- Sommerferien 2026: 3. August 2026 mit 14. September 2026